Vorgaben

Vereinbarungen, Normen, Empfehlungen

Wir wollen mit so wenig wie möglich Vorgaben auskommen. Dieses soll bedeuten, das nur die allernötigsten Dinge geregelt werden um eine größtmögliche Gestaltungsfreiheit des  Einzelnen zu erhalten. Dieses bedeutet zum Einen, dass die technischen Voraussetzungen, welche zum Betrieb erforderlich sind, so gering wie möglich ausfallen sollten und zum Anderen, dass eine überflüssige Einschränkung der Gestaltungsfreiheit durch Vereinbarungen (z.B. Epoche III, Nebenbahn, Frühling…) nicht gemacht wird. Somit ergeben sich folgenden Punkte für die Basis:

  1. Festlegung eines Modulkopfes, damit die Module störungsfrei zusammen montiert werden können.
  2. Beschränkung der Elektrik auf zwei Fahrspannungs-Leitungen. Dieses soll nicht heißen, dass jemand sein Modul mit allerlei Elektronik ausrüsten kann. Es muss nur beachten, dass an der Modulgrenze Schluss ist. Allerdings wurde in einem gemeinsamen Beschluss eine Einigung erzielt, dass Module über ein Sub-D-Stecksystem elektrisch verbunden werden können. Vorteil: es wäre dann möglich über das neue Bus-System digital zu schalten (z.B. Signale. Weichen etc.).
  3. Die Module sind so auszurüsten, dass alle handelsüblichen Modelle auf ihnen betrieben werden können. Es sollen also keine Module gebaut werden, für deren Betrieb die Originalmodelle umgebaut werden müssen. Das heißt natürlich nicht, dass keine umgebauten Modelle mitfahren dürfen. Sie müssen nur auf den Gleisanlagen der Standard-Modelle laufen.

Die Steuerung der Lokomotiven sollte mit einem normalen Modellbahntrafo oder einem vergleichbaren Regler erfolgen. Speziallösungen, welche den Betrieb von Lokomotiven mit bestimmten Motorenbauarten nicht zulassen, sollten nicht verwendet werden.

Die Wahl des zu verwendeten Gleismaterials, die Gestaltung der Gleisanlagen, der Landschaft, der Gebäude und sonstiger Elemente sowie die Wahl der Epoche, der Betriebssituation und der Steuerung des Betriebsablaufes bleibt jedem selber überlassen.

Als Minimalanforderung bleibt also:

  1. Anpassung der Modulkopfe der Baugröße N an eine bestehende Norm (FREMO) hinsichtlich Gleislage, Geländeprofil im Kopfbereich und Elektrik FREMO:  http://www.fremo.org/.
  2. Verwendung von Industrie-Gleismaterial, mögl. standardisiert (Vorschlag Baugröße N: Peco-Finescale Code 55) Natürlich sind auch verschiedene Industriegleissysteme möglich!
  3. Einsatz normaler, nicht umgebauter Lokomotiven (kein Abdrehen der Radsätze erforderlich)
  4. Keine Darstellung von extremen Situationen auf den Modulen (keine Neubaustrecke, keine Zahnradbahn)
  5. Keine Festlegung auf Epochen und Ausgestaltung (Jahreszeit, Landschaft, Bahngesellschaft)
  6. Höhe über Fußboden bis Gleisoberkante: Spur N = 83cm
  7. Die gesamte weitere Ausführung der Module liegt im Ermessen des Erbauers. (Änderungen im Sinne technischer Verbesserungen vorbehalten)